18.12.2019 · Nachricht · WEG
Keine pauschale Gebühr für Hausgeldklagen eines Verwalters
| Der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft, wonach der Verwalter für den Fall einer Hausgeldklage 200 EUR pauschal erhalten soll, ist unwirksam. Das hat jetzt das LG Köln entschieden (29.11.18, 29 S 48/18, Abruf-Nr. 212559 ). |
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