Das OLG Köln hat entschieden, dass die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraussetzt, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt (Beschluss vom 02.05.2016, Az. 5 U 168/15, Abruf-Nr. 192139).
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) darf nicht ihren Anspruch auf Rückforderung von Honorar aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegen den Anspruch aus Gerichtskostenerstattung des Zahnarztes aufrechnen (LSG ...
In seinem Urteil vom 28.10.2016 hat sich das Amtsgericht (AG) Siegburg (Az. 102 C 118/15, Abruf-Nr. 192143 unter pa.iww.de ) mit der Frage befasst, ob das Entfernen vorhandener Wurzelkanalfüllmaterialien gesondert ...
In der Zahnarztpraxis wird vor einer kostenaufwendigen zahnärztlichen Versorgung in der Regel ein Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt, damit der Patient vorab den Umfang der tariflichen Erstattungsleistung seines Krankenversicherers abklären kann. Leider zieht sich das „Prüfverfahren“ der PKVen immer mehr in die Länge. Es werden Auskünfte verlangt, Behandlungsunterlagen angefordert und ein beratender Zahnarzt wird hinzugezogen. Da fragt man sich, wie die Praxis das Verfahren beschleunigen kann.
Nicht wenige Zahnärzte sind in so genannten Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) – früher: Gemeinschaftspraxen – tätig, d. h. sie rechnen gegenüber der KZV gemeinsam unter einer einzigen Abrechnungsnummer ab.
Das Landgericht Mönchengladbach hat entschieden (Urteil vom 7. Januar 2015, Az. 4 S 74/14): Klärt ein Zahnarzt einen Patienten nicht hinreichend über die Konsequenzen auf, die das Unterlassen einer gebotenen ...
Worauf kommt es wirklich an? Was wird besonders intensiv geprüft? Welches sind die häufigsten Fehler? Die Sonderausgabe von ZP Zahnarztpraxis professionell liefert Ihnen einen praktischen Leitfaden zu allen wichtigen Fragen rund um die Praxisbegehung – mit konkreten Anleitungen, Checklisten u.v.m.
Umsatzrisiko PAR-Behandlung? So vermeiden Sie Verluste!
Die Abrechnung der PAR-Behandlung bleibt schwierig und fehleranfällig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen daher in einer neuen Sonderausgabe, wie Sie Ihr Honorarpotenzial optimal ausschöpfen. Profitieren Sie von konkreten Handlungsanleitungen, praktischen Musterberechnungen u.v.m.
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Die Erstattung kieferorthopädischer Behandlungsmaßnahmen bei Erwachsenen haben private Krankenversicherungen in ihren Tarifbedingungen in aller Regel vertraglich ausgeschlossen. Diese Maßnahmen werden nur bis zum 18. Lebensjahr erstattet. Ausnahmen sind nicht vorgesehen und werden auch im Kulanzwege nicht eingeräumt. Diese Altersgrenze gilt grundsätzlich auch im Beihilferecht, aber es gibt Ausnahmen.