In jüngster Zeit häuft sich wieder die Praxis einzelner privater Krankenversicherer (PKVen), Ansprüche auf Honorarrückforderung gegenüber Zahnarztpraxen oder Abrechnungsstellen geltend zu machen. Gestützt werden sie auf Abtretungsvereinbarungen mit den Privatversicherten, wenn die Versicherung Kostenerstattung zum Beispiel für streitige Gebührenziffern geleistet hat. Diese Vorgehensweise wird häufig bei analog berechneten Positionen praktiziert, insbesondere bei Wurzelkanalbehandlungen.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen gemäß § 30 Abs. 1 SGB IV nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen. Verträge mit zahntechnischen Laboren oder ...
Der Fall: Eine Zahnärztin ist seit dem 1.August 2004 zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen. Die Fortbildungsnachweise legte sie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nicht innerhalb eines ...
Nachdem der im Oktober 2014 bekannt gewordene Referentenentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) bereits für einige Unruhe gesorgt hatte, hat der Gesetzgeber im Dezember 2014 zwischenzeitlich den Kabinettsentwurf (Abruf-Nr. 143727) veröffentlicht.
Das Landgericht (LG) Mannheim hat mit Urteil vom 20. November 2014 entschieden, dass bei der Behandlung von Kindern die Honorarabtretung an eine gewerbliche Abrechnungsstelle unwirksam ist, wenn nur ein ...
Der Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ hat uns sehr erschüttert. Wir stehen als Teil der Medienbranche für Freiheit und Toleranz und selbstverständlch für die Pressefreiheit.
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„Einem Zahnarzt steht ein Vergütungsanspruch dann nicht zu, wenn er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung durch den Patienten veranlasst hat. Ist die geleistete Arbeit des Zahnarztes für den Patienten nicht wieder verwendungsfähig, entfällt auch der Anspruch auf anteilige Vergütung der zahnärztlichen Leistung. Ist die Neuanfertigung des Zahnersatzes geboten, muss der Patient sich nicht mit Nachbesserungsversuchen zufrieden geben.“– So lautet der Leitsatz eines Urteils des OLG Hamm vom 5.