01.11.2006 · Fachbeitrag aus PA · Leserforum
Frage:
„Sie haben in ´Privatliquidation aktuell´ Nr. 7/2004 den Tipp gegeben, anstelle der 01 die Ä 6 im Zusammenhang mit der 100 bzw. 101 abzurechnen, da die 01 und die 100 am selben Tag nicht abrechenbar sind. Nun hat mir die Beihilfe eines Patienten Folgendes zurückgeschrieben: ´Zahnärzte müssen Leistungen, die sowohl in der GOZ als auch in der GOÄ enthalten sind, nach der GOZ abrechnen (§ 5 Abs. 1 Beihilfeverordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 GOZ).´ Wer hat nun Recht?“
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01.11.2006 · Fachbeitrag aus PA · Laborleistungen
Mit Anfertigung der Röntgenschablone beginnt oft die qualitätsoptimierende Planung einer Suprakonstruktion. Nicht selten wird der zahntechnische Aufwand unterschätzt und ggf. sogar nicht berechnet. Wir schlüsseln daher die BEB-Leistungen auf, die bei der Herstellung einer individuellen Schablone als Röntgenschablone (ggf. zuzüglich Wax-up) anfallen können:
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01.11.2006 · Fachbeitrag aus PA · Diagnostik
Frage:
„Wir haben eine digitale Röntgenanlage mit einem speziellen Bildschirm, an dem die Aufnahmen ausgewertet werden. Können wir für digitale Aufnahmen die GOÄ-Position 5298 - ´Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiografie (Bildverstärker-Radiografie)´ - ansetzen? Und was bedeutet eigentlich ´Bildverstärker-Radiografie´?“
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01.11.2006 · Fachbeitrag aus PA · SDA-Technik
Immer wieder erheben Kostenerstatter Einwände bei der Analogberechnung dentinadhäsiv verankerter Komposit-Restaurationen im Frontzahnbereich. Im folgenden Musterschreiben finden Sie die relevanten Argumente, die Sie Ihrem Patienten an die Hand geben können, um ihn bei der Durchsetzung seiner Ansprüche zu unterstützen. Das Schreiben steht Ihnen auch im Online-Service für Abonnenten unter
www.iww-onlineservice.de
zur Verfügung.
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01.11.2006 · Fachbeitrag aus PA · Privatliquidation
Oft erbringt der Zahnarzt Leistungen, die auf Grund von Abrechnungs-einschränkungen nicht oder nur unterbewertet berechnet werden können. Andererseits werden häufig Leistungen „unbewusst“ oder wie selbstverständlich erbracht, ohne diese dann zu berechnen. Zu diesen Gebührenpositionen gehört zum Beispiel die GOZ-Nr. 406: „Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn.“
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01.11.2006 · Fachbeitrag aus PA · Implantatabrechnung
Auf Grund zahlreicher Anfragen bezüglich der Abrechnung von GOÄ-Ziffern bei der Versorgung mit Implantaten möchten wir Ihnen die anfallenden Nebenleistungen aus der GOÄ zu den jeweiligen GOZ-Positionen aus dem Abschnitt K (Implantologische Leistungen) aufschlüsseln. In diesem ersten Beitrag der Serie werden die GOZ-Nr. 900 und die in diesem Zusammenhang am häufigsten anfallenden GOÄ-Gebühren erläutert.
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01.11.2006 · Fachbeitrag aus PA · Abrechnung nach GOZ/GOÄ
Trotz deutlichen Rückgangs der Karies ist die Füllungstherapie nach wie vor einer der wichtigsten Behandlungskomplexe - nicht zuletzt auf Grund immer neuer Füllungswerkstoffe. Die Bestimmungen, die bei der Abrechnung von Füllungen und ähnlichen Rekonstruktionen zu beachten sind, aber auch die Möglichkeiten, die die Füllungstherapie abrechnungstechnisch bietet, werden in diesem Beitrag zusammenfassend erläutert.
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01.10.2006 · Fachbeitrag aus PA · Kons
Frage:
„Wir möchten unseren Patienten die Möglichkeit geben, sich unter Anwendung eines Karies-Detektors behandeln zu lassen. Wie rechnen ab?“
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01.10.2006 · Fachbeitrag aus PA · SDA-Technik
Frage:
„Unsere Patienten teilen uns in letzter Zeit häufiger mit, dass die Beihilfestelle Aufwendungen für lichthärtende Kompositfüllungen in Schicht- und Ätztechnik (auch Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik) im Frontzahngebiet nur nach den GOZ-Nrn. 205 bis 211 bis zum 2,3fachen Faktor anerkennt, also keine analoge Berechnung zulässt. Ist das korrekt?“
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01.10.2006 · Fachbeitrag aus PA · Beihilfe
Bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob eine bestimmte Gebührenposition im entsprechenden Fall vom Zahnarzt in Ansatz gebracht werden kann, ist die gewählte Abrechnung des Zahnarztes bereits angemessen im Sinne der Beihilfevorschriften, wenn sie einer vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht. Unklarheiten bei der Auslegung der GOZ dürfen nicht zu Lasten des Beihilfeberechtigten gehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 7. April 2006 (Az: 10 ...
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