01.03.2005 · Fachbeitrag aus PA · Leserforum
Frage:
„Einer unserer Patienten ist im rechten Unterkiefer mit einer distalen Freiendbrücke zum Ersatz des fehlenden Zahnes 46 mit Kronen auf den Zähnen 44, 45 versorgt. Jetzt musste im linken Unterkiefer der Zahn 36 extrahiert werden. Hier besteht die Regelversorgung doch wohl in einer Brücke 35 - 37, oder?“
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus PA · Leserforum
Frage:
„Wenn sich ein Patient mit fehlenden Oberkiefer-Schneidezähnen aus Kostengründen für einen Lückenschluss durch eine Modellgussprothese anstelle einer Brücke entscheidet, erhält er dann trotzdem den Zuschuss für die Brücke?“
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus PA · Leserforum
Frage:
„Wenn nur noch die beiden Eckzähne und zusätzlich auf jeder Seite ein Molar vorhanden sind und die Versorgung durch eine Cover-denture-Prothese mit vier Teleskopkronen erfolgt, welche Zuschüsse fallen dann an?“
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus PA · Leserforum
Frage:
„Bei einer Patientin haben wir im Jahr 2004 im UK rechts zwei Implantate gesetzt, um die einseitige Freiendlücke distal des Zahnes 45 festsitzend zu schließen. Gelten diese Implantate bereits als vorhandene Zähne? Wie sind sie auf dem Heil- und Kostenplan zu kennzeichnen? Welche Zuschüsse bekommt die Patientin?“
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus PA · Leserforum
Frage:
„Wird eine der Regelversorgung zuzuordnende vestibulär verblendete Frontzahnkrone bei Verwendung eines als gleichartige Versorgung geltenden Glaskeramik-Wurzelstifts (GOZ-Nr. 219) ebenfalls gleichartig?“
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus PA · Kostenerstattung
Heil- und Kostenpläne für die privat zu liquidierenden Leistungen werden in der Regel nur für prothetische Leistungen (GOZ-Nr. 003), KFO-Behandlungen (GOZ-Nr. 004) und implantologische bzw. chirurgische Leistungen (GOZ-Nr. 002) erstellt. Zu Inhalt und Form der Heil- und Kostenpläne gibt es keine gesetzlichen Regelungen bzw. Vorschriften.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus PA · Aktuelle Rechtsprechung
Das Amtsgericht Wetzlar hat am 9. Dezember 2004 (Az: 32 C 1826/03) entschieden, dass einem Zahnarzt ein Ausfallhonorar in Höhe von 550 Euro zusteht, weil ein Kassenpatient zu fest vereinbarten Terminen nicht erschienen war, ohne diese abzusagen. Der Patient verteidigte sich zwar vor Gericht mit der Behauptung, sein Zahnarzt sei verpflichtet gewesen, ihn vor den Terminen anzurufen, ob er auch erscheint. Dies sah der Richter anders: Da der Zahnarzt zweifelsfrei seine Leistungen zu den besagten ...
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus PA · Festzuschüsse für Zahnersatz
Nachdem wir Ihnen im Dezember-Heft von „Privatliquidation aktuell“ Abrechnungsbeispiele zu den Befundgruppen 1 bis 4 und im Februar-Heft zu den Befundgruppen 5 und 6 aufgezeigt hatten, befassen wir uns in diesem dritten und letzten Teil mit den restlichen beiden Befundgruppen 7 und 8.
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01.03.2005 · Fachbeitrag aus PA · Leserforum
Frage:
„Ist der Schluss der Lücke 12 bei intaktem 11 durch eine Freiendbrücke 14 13 - (K-K-B) nach den Zahnersatz-Richtlinien noch zulässig oder bin ich gezwungen, den Zahn 11 in die Planung miteinzubeziehen?“
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