In der Praxis wird häufig vergessen, ein Honorar bei Baubehelfen und Baugrubenumschließungen zu berechnen. Im folgenden Beitrag erhalten Sie deshalb wichtige Hinweise zur Abrechnung dieser Leistungen.
Zeit ist Geld. Diese Gleichung gilt auch bei Planungsaufträgen. Terminliche Verzögerungen sind echte "Ertragskiller". Allein die Bauüberwachung macht zwischen 31 Prozent (Architekt) und 33 Prozent (Fachingenieur) des ...
Immer wieder hat es in der Vergangenheit Unsicherheit, ja sogar Streit um die Honorare für SiGeKo-Leistungen gegeben. Das dürfte der Vergangenheit angehören. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einer aktuellen ...
Wenn ein Unternehmer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss er die Privatnutzung als Entnahme der Einkommen- und Umsatzsteuer unterwerfen. Wendet er die "Ein-Prozent-Regelung" an, ist Bemessungsgrundlage dafür ein Prozent des Bruttolistenpreises (inklusive Umsatzsteuer). Während bei Arbeitnehmern die Privatnutzung nicht mit Umsatzsteuer belastet wird, muss der Unternehmer doppelt zahlen: Er muss ein Prozent des mit Umsatzsteuer belasteten Bruttolistenpreises als Entnahme versteuern. Außerdem muss er auf die ...
Wer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, muss die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw nicht nach der "Ein-Prozent-Regelung" versteuern. Ein Fahrtenbuch ist für die Finanzverwaltung aber nur ordnungsgemäß, wenn ...
Fachingenieure der Technischen Ausrüstung haben regelmäßig zu Projektende das Problem, komplexe Anlagen und Installationen betriebsbereit an den Bauherrn zu übergeben und ihn ordnungsgemäß einzuweisen.
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Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
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Wenn Sie für öffentliche Auftraggeber die Leistungsphasen 6 und 7 in Auftrag haben, sollten Sie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) kennen. Der BGH hat klargestellt, dass Bieter in jeder Position den Betrag angeben müssen, den sie für die betreffende Leistung beanspruchen. "Mischkalkulationen", die für Einzelpositionen eine Preisangabe von 1,00 Euro oder weniger enthalten, sind aus der Wertung auszuschließen. Der BGH bestätigt damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.