Als Architekt oder Ingenieur haben Sie es nicht einfach: Nach dem Werkvertragsrecht sind Sie vorleistungspflichtig. Sobald Sie schriftlich oder mündlich beauftragt sind, müssen Sie den Planungsauftrag abarbeiten oder den Auftrag, die Planung zu ändern, durchführen. Sie dürfen die Leistung auch dann nicht verweigern, wenn Ihr Auftraggeber beispielsweise keine Abschlagszahlungen leistet.
Bei der Planung der Gründung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken ist die Abgrenzung der Ingenieur- und Architektenleistungen mit das größte (Honorar-)Problem. Oft wird die Meinung vertreten, dass fachlicher ...
Es handelt sich nicht um einen so genannten Verbrauchsgüterkauf, wenn Sie als Architekt oder Ingenieur ein geschäftlich genutztes Fahrzeug an einen Privatmann verkaufen. Positive Folge: Sie können Ihre Haftung für ...
Ein Architekt ist grundsätzlich nicht bevollmächtigt, Anschlussaufträge, also Nachträge, an ausführenden Firmen zu beauftragen. Ihre Aufgabe ist darauf begrenzt, dem Bauherrn eine Vergabeempfehlung mit Angebotsprüfung zu liefern. Diese Entscheidung des Ober landesgerichts (OLG) Stuttgart, die der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 27. Mai 2004 (Az: VII ZR 243/02) bestätigt hat, hilft Ihnen vor allem beim Dauerthema "Bauverzögerungen" weiter. Erteilt Ihr Bauherr nämlich Nachtragsaufträge nicht ...
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer Planungs-GmbH sind zivilrechtlich Angestellte der GmbH. Was liegt da näher, als die steuerlichen Vorteile auszunutzen, die das Gesetz Arbeitnehmern zugesteht: Zum Beispiel ...
Auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg wurde über eine Pauschalhonorarvereinbarung gestritten. Das OLG hatte über die Honorarklage eines Architekten zu richten, der drei Autohäuser eines Kfz-Händlers auf ...
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
IWW-Lehrgang VgV-Training: 01. bis 02.07.2025 in Würzburg
Der Kampf um öffentliche Planungsaufträge wird härter. Der IWW-Lehrgang VgV-Training macht Sie fit für die erfolgreiche Bewerbung! In nur zwei Tagen lernen und trainieren Sie, wie Sie Ihre Qualitäten im Verhandlungsverfahren überzeugend vermitteln.
Wie lassen sich TGA-Projekte unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen wirtschaftlich abwickeln? Der IWW-Lehrgang vom 10. bis 11.07.2025 vermittelt Ihnen direkt nutzbares Know-how. Profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung und praktischem Training von Vertragsverhandlungen.
Anders als bei einer Honorarberechnung nach HOAI haben Sie bei einer wirksam zu Stande gekommenen Pauschalhonorarvereinbarung keinen Anspruch, dass Ihnen der Bauherr alle notwendigen Informationen über die tatsächlichen Baukosten liefert. Das hat das Landgericht Bonn entschieden.