Zahnärzte verbreiten irreführende Werbung, wenn sie auf ihrer Webseite einen eigenen Notdienst in den Abendstunden und an den Wochenenden bewerben und nur am Ende der Seite darauf hinweisen, dass es sich dabei nicht um den Notdienst der Zahnärztekammer oder der KZV handelt (OLG Köln, 6.3.20, 6 U 140/19).
Die vorgezogene Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 287a InsO kann allenfalls nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters (§ 46 Abs. 2 Nr 4 StBerG) ...
Deklariert ein angestellt tätiges Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk einen Beitrag in Höhe des eigenen und des Arbeitgeberbeitrags – zu Unrecht – als eigenen Beitrag, verletzt das FA seine ...
Muss ein Erbe aus Gründen, die ausschließlich in seiner Person ihre Ursache haben (z. B. wegen einer dienstlichen Verpflichtung zur Weitergabe), das Erbe einem Dritten weiterleiten, stellt diese Verpflichtung keine vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit i. S. d. § 10 Abs. 5 ErbStG dar (BFH 11.7.19, II R 4/17). Hiervon können insbesondere Pfleger, Ärzte oder Pfarrer betroffen sein.
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, die Geschäftsräume umsatzsteuerpflichtig angemietet haben, müssen die Vorsteuer bereits im Monat der Ausführung der Mietleistung abziehen. Das gilt auch, wenn die Miete oder ...
Wer als Arbeitnehmer einen Firmen-Pkw hat oder als Freiberufler einen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich nutzt und im Betriebsvermögen hält, muss die Privatnutzung entweder nach der 1 %-Pauschalregelung oder aber nach ...
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb .