Die Änderung des § 103 Abs. 3a SGB V in Bezug auf die Ablehnung der Nachbesetzung von einer Kann-Vorschrift in eine Soll-Vorschrift (siehe dazu bereits den Beitrag von Lindena/Wildfeuer, S. 1) hat unter Ärzten und ...
Ein auf der Grundlage von Diktatkassetten und Excel-Tabellen geführtes Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß (FG Köln 18.6.15, 10 K 33/15, Rev. zugelassen).
Ab dem 1.1.15 können Architekten und Ingenieure auch in Bayern die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) nutzen. An diesem Tag tritt eine Änderung des entsprechenden Baukammergesetzes in Kraft.
Den ganzen August über befassen sich Autoren von Praxis Freiberufler-Beratung mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), das am 1.8 in Kraft getreten ist. Im Gegensatz zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ...
Die OFD Frankfurt (5.6.15, S 2332 A - 59 - St 211) hat sich mit lohnsteuerlichen Fragen auseinandergesetzt, die sich daraus ergeben, dass Arbeitgeber gastspielverpflichteten Künstlern die im Zusammenhang mit der ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Die Bundesregierung hat am 29.7.15 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Als nächstes geht der Entwurf in das parlamentarische Verfahren und soll mit Beginn 2016 in Kraft treten. Das Gesetz soll bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen die Lücken schließen, auf die der BGH bereits vor drei Jahren (!) hingewiesen hatte.