Die Schutzmaskenpauschale nach § 5 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der Fassung vom 14.12.20 unterliegt der Umsatzsteuer. Die Apotheker haben die Schutzmaskenpauschale als Gegenleistung für die Abgabe bzw. die Bereitschaft zur Abgabe von Schutzmasken nach § 4 Abs. 1 SchutzmV an die anspruchsberechtigten Personen in der Phase 1 nach § 2 Abs. 1 SchutzmV im Rahmen eines steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungsaustauschs erhalten (FG Niedersachsen 3.8.23, 5 K 136/22; 12.10.23, 5 K 45/22, ...
Ihre Mandanten stehen in Sachen Nachhaltigkeit vor vielen neuen Herausforderungen. Dazu zählen die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive ...
Die Prüfgremien müssen im Rahmen der Richtgrößenprüfung den Einwand eines Arztes, dass bestimmte verordnungsträchtige Diagnosen bei seinen Patienten häufiger vorkommen als bei der Fachgruppe, auch prüfen, wenn ...
Laut Urteil des FG Düsseldorf (7.11.23, 13 K 570/22 E, Rev. BFH VIII R 34/23) sind die Zahlungen der NRW Überbrückungshilfe Plus für Selbstständige als Betriebseinnahmen anzusehen. Der Sachverhalt bezieht sich auf die Zahlungen in Höhe von 1.000 EUR pro Monat im Zeitraum von Juni bis August 2020.
Honorarkürzungen gemäß § 291 Abs. 2b S. 9 SGB V können Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen auferlegt werden, wenn sie nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind (SG München 18.9.
Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird an wirtschaftlich Tätige vergeben. Dies umfasst natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen. Die W-IdNr.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Das SG Detmold (19.6.23, S 24 KA 2/23, Beschluss) entschied in einem Fall zur Praxisnachfolge, dass der Fortführungswille für die Praxisnachfolge entscheidend ist. Es betonte, dass eine Praxis nur dann fortgeführt wird, wenn der Bewerber am bisherigen Praxisort als niedergelassener Vertragsarzt tätig werden will und nicht nur als angestellter Arzt in einer Zweigpraxis. Ein fehlender Fortführungswille kann durch einen sofortigen Verlegungsantrag oder das Einbringen in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ...