02.06.2017 · Nachricht · Umsatzsteuer
Unternehmern, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, gewährt das UStG eine Erleichterung vor. Bei ihnen wird die für die ausgeführten Umsätze geschuldete Steuer nicht erhoben. Da diese Regelung nicht nur Vorteile hat, bietet § 19 Abs. 2 UStG die Option, auf die Anwendung zu verzichten. Der Unternehmer unterliegt dann – bindend für fünf Jahre – der Regelbesteuerung, kann den Vorsteuerabzug geltend machen und Rechnungen mit Umsatzsteuer erteilen.
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02.06.2017 · Nachricht · Bilanzierung
Wird ein Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an den Neugesellschafter abgetreten, ist für diesen eine eigene Sonderbilanz zu erstellen, während die Sonderbilanz des ...
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26.05.2017 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Der EuGH (4.5.17, C-274/15) rügt in einem Fall aus Luxemburg die zu großzügige Umsetzung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Dabei geht es um die Steuerbefreiung für Dienstleistungen, die von Gemeinschaften ...
22.05.2017 · Fachbeitrag ·
IWW-Webinare
Es ist wieder so weit, hier kommen die Termine für Ihre Fortbildung mit unseren Webinaren im nächsten Quartal. Bilden Sie sich bequem und kompetent fort und nutzen Sie die Möglichkeit, mit unseren Experten in Kontakt zu treten. Das erwartet Sie im nächsten Quartal:
19.05.2017 · Fachbeitrag ·
Juni 2017
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
19.05.2017 · Fachbeitrag ·
Arztstrafrecht
Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen trat Juni 2016 in Kraft. Mit dem Gesetz soll eine vom BGH gerügte Strafbarkeitslücke geschlossen werden. Was Ärzte und ihre Berater über die Neuregelung ...
19.05.2017 · Fachbeitrag ·
Investitionsabzugsbetrag
Nachdem die Oberfinanzdirektion NRW den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG zu Beginn des Jahres als zentrales Prüffeld ausgewiesen hat, nimmt das BMF nun zu bestehenden Zweifelsfragen zu den IAB nach § 7g Abs. 1 bis Abs. 7 EStG Stellung (BMF 20.3.17, IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02, BStBl I 17, 423).