Verluste aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, können im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung Betriebsausgaben sein. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Abzugs ist, wann die für den Erwerb der Beteiligung eingesetzten Mittel endgültig verloren gegangen sind. Die Entscheidung betraf einen Fall, in dem ein Steuerpflichtiger seine Beteiligung an einer GmbH verlor. Die Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung eines Beteiligungsverlusts im ...
Der BFH (6.5.24, III R 7/22) hat entschieden, dass nachträgliche Betriebsausgaben auch dann abziehbar sind, wenn ein Betrieb unentgeltlich übertragen wurde. In einem aktuellen Fall durfte eine Unternehmerin trotz ...
Das FinMin Schleswig-Holstein (2.7.24, VI 3010 - S 2240 - 190) hat neue Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Influencern veröffentlicht. Die Verfügung klärt unter anderem, welche Einkunftsarten für ...
Das FG München (15.3.23, 1 K 661/21) hat entschieden, dass eine weitere Außenprüfung bei einer als Großbetrieb eingestuften Anwaltsgesellschaft rechtmäßig ist. Trotz des Einspruchs der Klägerin, die sich durch die wiederholten Prüfungen belastet sah, erklärte das Gericht die Prüfungsanordnung als verhältnismäßig und nicht willkürlich.
Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von 10 Jahre auf 8 Jahre verkürzt. Dies gilt im Handelsrecht und im Steuerrecht auch bei der umsatzsteuerlichen Frist zur Aufbewahrung von Rechnungen. Die ...
Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das FA die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Das BMF (4.9.24, IV C 2 - S 2742/19/10004: 003) hat seine Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen überarbeitet. Inkongruente Gewinnausschüttungen sind – wie bislang – steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind. Die Fälle mit „zivilrechtlicher Wirksamkeit“ sind aber erweitert worden.