Als Steuerberater sind Sie täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Regelmäßige Mandanteninformationen können dabei einen Beitrag leisten, Ihr Risiko zu minimieren. Doch allein darauf können Sie sich nicht verlassen. Anhand einer gutachterlichen Stellungnahme hat das IWW Institut für Sie herausgearbeitet, was erforderlich ist, um die Kommunikation aus der laufenden Gesetzgebung, Rechtsprechung etc. für Ihre Mandanten haftungsrechtlich abzusichern.
Unerkannte und unbewusst beendete Betriebsaufspaltungen gehören zu den größten anzunehmenden Unfällen in der steuerlichen Beratung. Gerade bei Heilberuflern ist das Risiko besonders hoch, da die Betriebsaufspaltung ...
Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist eine Berufsausbildung i.S. von § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG. Die Aufwendungen für eine nachfolgende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind daher als ...
Für alle in § 3 Nr. 26 und Nr. 26b EStG genannten Tätigkeiten gilt nur ein Freibetrag. Wird der Freibetrag z. B. bereits durch eine Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG aufgebraucht, sind die Aufwandsentschädigung steuerpflichtig (FinMin Thüringen 9.1.23, 1040-21 - S 2121/18-2-2898/2023).
Eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag ist unwirksam und benachteiligt die abhängig beschäftigte Person unangemessen, wenn der Arbeitgeber unabhängig vom Ausbildungsfortschritt bei einer Kündigung durch die ...
Als Steuerberater sind Sie täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Regelmäßige Mandanteninformationen können dabei einen Beitrag leisten, Ihr Risiko zu minimieren. Doch allein darauf können Sie sich nicht verlassen.
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Zahnärzte erhalten in der Regel einen wesentlichen Teil des Honorars in Form von quartalsweisen Abschlusszahlungen Seitens der KZVen. Das führt zu der unschönen Situation, dass, selbst wenn der Steuerberater im Januar die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von Dezember vorlegt, diese Auswertung eigentlich nicht den aktuellen wirtschaftlichen Stand der Praxis widerspiegelt. Es fehlen die tatsächlich erbrachten Honorare. Dies erschwert die zeitnahe wirtschaftliche Einschätzung der Praxis.