In einem zweistufigen Reformpaket hat die EU eine Fülle von Maßnahmen zur Veränderung der Besteuerungssystematik bei den grenzüberschreitenden B2C-Umsätzen beschlossen. Die Änderungen greifen teilweise bereits ab dem 1.1.19 (s. Teil 1, Nieskoven, PIStB 18, 162), weitere Reformschritte treten ab dem 1.1.21 in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind zur zeitnahen nationalstaatlichen Umsetzung verpflichtet. Die ab 2021 in Kraft tretenden Korrekturen betreffen vier Themenfelder.
Die EU-Kommission hat im Oktober 2017 Pläne für die größte Reform der Mehrwertsteuervorschriften seit einem Vierteljahrhundert vorgelegt. Durch die Neuregelung soll das System für Regierungen und Unternehmen ...
Saudi-Arabien bietet ausländischen Investoren grundsätzlich ein positives Investitionsklima. Eine wachsende Mittelschicht sowie die u. a. in der „Vision 2030“ verankerten ambitionierten Projekte versprechen ...
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Luxemburg zwei Unternehmen der Engie-Gruppe erlaubt hat, rund ein Jahrzehnt lang auf nahezu die Gesamtheit ihrer Gewinne keine Steuern zu zahlen. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig, weil Engie daraus ein unangemessener Vorteil entstand. Luxemburg muss nun nicht gezahlte Steuern in Höhe von rund 120 Mio. Euro zurückfordern (s. auch EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.6.18).
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 31.5.18 (C-382/16) zu Hornbach-Baumarkt erneut zur Einkünfteberichtigung bei Geschäftsbeziehungen im Konzern Stellung genommen. Hiernach ist eine Einkünfteberichtigungsvorschrift bei ...
Mit einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH das für viele für beendet geglaubte Thema „finale Verluste“ reaktiviert und zu einer weiteren Variante bezüglich der Abzugsfähigkeit finaler Betriebsstättenverluste ...
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Bayern möchte, dass sich das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes richtet. Dies sieht ein Gesetzesantrag vor, den das Land am 8.6.18 im Plenum vorgestellt hat (BR-Drs. 171/18; Bundesrat-Mitteilung vom 8.6.18).