Und wenn man glaubt, es geht nicht mehr, kommt die Gelangensbestätigung doch noch daher. Der große Diskurs um das richtige Maß Formalismus für den umsatzsteuerlichen Nachweis grenzüberschreitender Lieferungen geht auf die nächste Etappe. Zum 1.7.13 sollen die grundlegenden Vorschriften der UStDV geändert werden. Im nun vorliegenden Referentenentwurf setzt die Finanzverwaltung ihre Annäherung an die unternehmerische Praxis fort. Einzelne Kritikpunkte bleiben indes bestehen.
Das im Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist am 7.11.12 in Kraft getreten.
Wirtschafts- und Bankenverbände haben die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP geplante Steuerfreistellung von so genannten Streubesitzdividenden übereinstimmend begrüßt. So lobte der Bundesverband der ...
Der Anwendung der sog. Schachtelstrafe gemäß § 8b Abs. 7 KStG 1999 auf eine Dividendenausschüttung einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft, auf die der Dividendenempfänger kraft seiner Beteiligung einen „sicheren Einfluss” ausübt, stehen unionsrechtliche Grundfreiheiten entgegen. Insoweit gilt der Anwendungsvorrang der Niederlassungsfreiheit gegenüber der Kapitalverkehrsfreiheit, sodass keine Drittstaatenwirkung besteht (BFH 29.8.12, I R 7/12).
Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf Dividenden aus ausländischen Quellen gewährleistet keine steuerliche Behandlung, die derjenigen gleichwertig ist, die sich aus der ...
So genannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, sollen steuerfrei sein. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung ...
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Der jüngst veröffentlichte Entwurf des BMF zur Änderung des § 17a UStDV verspricht laut DStV ein baldiges Ende der Unsicherheiten in der Praxis über den Nachweis von steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die geplante gesetzliche Einführung weiterer Nachweismöglichkeiten bedeute die Schaffung einfacher Belegnachweise auf sicherer Rechtsgrundlage, wie es der DStV bereits in seiner Stellungnahme S 06/12 angeregt hat. Zu begrüßen sei dabei insbesondere das ausdrückliche Abrücken von der ...