Das Bundeskabinett hat am 29.5.13 die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit ein weiteres deutliches Signal im Rahmen ihrer internationalen Initiativen hin zu mehr Transparenz und Steuerehrlichkeit (BMF, Pressemitteilung vom 29.5.13).
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich auf ihrer Jahrestagung am 24. Mai 2013 in Wiesbaden unter dem Vorsitz des Hessischen Staatsministers der Finanzen Dr. Thomas Schäfer u. a.
Die EU-Kommission hat am 8.5.13 ihren Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert die europäischen Errungenschaften für die Bürger und enthält weitere Maßnahmen zum Abbau ...
Im Protokoll zum DBA-Spanien (2011) wurde Ortskräften diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen, des Instituto Cervantes und des Goethe-Instituts ein Wahlrecht eingeräumt. Danach können Ortskräfte wählen, ob die Vergütungen weiterhin nach Art. 18 DBA-Spanien (1966) besteuert werden oder ab 1.1.13 nach Art. 18 DBA-Spanien (2011). Das Wahlrecht kann innerhalb der ersten sechs Monate ab Inkrafttreten des DBA-Spanien (2011) einmal wahrgenommen werden. Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben die ...
Durch immer engere Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Polen gewinnt die steuerliche Verrechnungspreisproblematik zunehmend an Bedeutung. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die polnischen ...
Nachdem die Verhandlungen über ein neues DBA mit Spanien bereits im Jahre 2006 aufgenommen worden waren und am 3.2.11 das neue Abkommen unterzeichnet wurde, wurden am 18.7.12 die Ratifikationsurkunden ausgetauscht.
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Durch Steuergestaltungsmodelle wie das „Modell Goldfinger“, bei dem der steuerliche Progressionsvorbehalt durch den An- und Verkauf von Gold über ausländische Personengesellschaften zur Reduzierung der persönlichen Steuerlast genutzt werden kann, kann es zu Steuerausfällen in dreistelliger Millionenhöhe kommen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/13286) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12991) (Deutscher Bundestag 7.5.2013, hib Nr. 250).