Der Bundesrat hat in seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 Vorschläge zur Änderung des Investmentsteuergesetzes aufgenommen und sieht dabei u.a. Maßnahmen zur Sicherung des inländischen Besteuerungsrechts bei über Investmentvermögen bezogenen Dividenden vor.
Das von der EU verfolgte Ziel, mehr Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen und die Lebensbedingungen zu verbessern, wird gefährdet, wenn EU-Mittel zu kriminellen Zwecken missbraucht werden. In der gesamten EU stehen ...
Gute Nachrichten für unsere Abonnenten: Die myIWW App für die Nutzer von Smartphones und Tablet-PC mit dem Betriebssystem Android ist da. Laden Sie die App jetzt kostenlos herunter und lesen Sie ab sofort auch ...
Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Luxemburg eingeleitet, da diese Länder für digitale Bücher ermäßigte Mehrwertsteuersätze anwenden, die unter Umständen nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Mit einem aktuellen Beschluss hat der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Reisebüro, das als Vermittler für einen Reiseveranstalter tätig ist und einem Reisekunden einen selbst finanzierten Preisnachlass ...
Die herausragende Stellung der rechtsfähigen Stiftung in der Bundesrepublik Deutschland wird durch die rund 19.000 existierenden Stiftungen belegt. Am 8.2.12 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Nach Ansicht des FG Münster reicht es für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nicht aus, wenn bloß Geschäfts- bzw. Jahresberichte der ausschüttenden Körperschaft vorgelegt werden und die Körperschaftsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz berechnet wird. Es ist vielmehr eine Bescheinigung der ausländischen Körperschaft über die tatsächliche Körperschaftsteuerbelastung der Dividende erforderlich. Nach eingelegter Revision hat jetzt der BFH das letzte Wort (FG Münster 19.1.12,
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