20.08.2019 · Fachbeitrag ·
Heilmittelregress
Auch wenn eine gesetzliche Krankenkasse die Vergütung für eine physiotherapeutische Leistung schon bezahlt hat, darf sie die eingereichten ärztlichen Verordnungen nachträglich (erneut) überprüfen. Im Rahmen dieser sog. nachgelagerten Rechnungsprüfung darf sie Verordnungen beanstanden und geleistete Vergütungen zurückfordern. I. d. R. wird die Kasse die Kürzungsbeträge bei der nächsten fälligen Abrechnung einbehalten oder vom Konto des Therapeuten einziehen. Wie Sie sich gegen dieses Vorgehen wehren, ...
16.07.2019 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
PHYSIO-DEUTSCHLAND sieht keine Gefahr, dass sich die seit dem 01.07.2019 geltenden bundeseinheitlichen Heilmittelpreise auf das Verordnungsverhalten der Ärzte auswirken könnte. Die neue Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) ...
03.07.2019 · Fachbeitrag ·
Refresher
Zu häufig ist es erst die Krankenkasse, die Fehler auf Heilmittelverordnungen sofort bemerkt. Die Folge sind Absetzungen. Eine nachträgliche Korrektur ist entweder nicht möglich oder mit hohem Zeitaufwand verbunden.
26.04.2019 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „Unsere Physiotherapiepraxis betreut relativ viele ältere und z. T. schwer kranke Patienten, auch per Hausbesuch bzw. in Heimen. Wie verhält es sich mit den Aufbewahrungsfristen für die Behandlungsunterlagen, wenn die Patienten verstorben sind?“
04.04.2019 · Fachbeitrag ·
Beihilfe
Zum 31.07.2018 wurde die 8. Verordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geändert. Dabei wurden die erstattungsfähigen Höchstsätze für Heilmittelbehandlungen für Bundesbeamte bzw. Versorgungsberechtigte des ...
06.03.2019 · Fachbeitrag ·
Abrechnungsorganisation
Bei der Frage, ob man selbst abrechnet oder nicht (PP 08/2018, Seite 11), stehen sich mehrere Argumente gegenüber: Verantwortung, Zeit, Sicherheit, Liquidität. Der folgende Beitrag zeigt die Vor- und Nachteile der ...
06.03.2019 · Fachbeitrag ·
Leserservice
Wer als Physiotherapeut einen Abrechnungsdienstleister sucht (PP 03/2019, Seite 8), kommt nicht darum herum, mehrere Anbieter zu vergleichen. Auch der folgende Beitrag kann keinen solchen Vergleich ersetzen und dient nur der groben Orientierung. Grundlage ist eine Recherche der PP-Redaktion (z. T. online, z. T. aus der Auswertung vorliegender Verträge). Trotz sorgfältiger Prüfung übernimmt die Redaktion für die Angaben keine Haftung.