18.12.2020 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Die Praxiswebsite und andere digitale Medien gehören heute zur professionellen Kommunikation einer Physiopraxis. Umso wichtiger ist hier die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, die sich mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weiter verschärft haben. Die vermehrte Nutzung von Videotools zur Behandlung und Beratung verleiht dem Thema DSGVO zusätzliche Brisanz. Dieses PP-Themenspezial gibt Ihnen einen Überblick über die bisher in PP veröffentlichten einschlägigen Urteilsbesprechungen und ...
18.12.2020 · Fachbeitrag ·
Praxiswebsite
Nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hatte die Rechtsprechung nur sehr zögerlich der Möglichkeit zur Abmahnung von Datenschutzverstößen stattgegeben (PP 02/2019, Seite 17 und PP 10/2019, Seite ...
14.12.2020 · Fachbeitrag ·
Geschäftsabschlüsse
Frage : „ Vor einigen Wochen stellte mir ein Vertreter in meiner Praxis eine Therapieliege vor. Ich war interessiert, konnte mich aber nicht entscheiden. Nach einigem Überlegen und einigen Telefonaten mit dem ...
04.12.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitsunfähigkeit
Wegen der fortdauernden Coronapandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelung zur telefonischen Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigung (PP 04/2020, Seite 2) bis einschließlich 31.03.2021 verlängert. Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter wegen Erkältung krankmeldet, braucht er nicht zum Arzt zu gehen: Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine AU-Bescheinigung für bis zu 14 Tage bekommen.
19.11.2020 · Fachbeitrag ·
Erbrecht
Erbschaftsteuer und Auseinandersetzungen um das Erbe gilt es zu vermeiden. Gerade als Unternehmer sollte sich deshalb auch jeder Praxisinhaber rechtzeitig Gedanken über die geeignete Nachfolge machen.
18.11.2020 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einen Physiotherapeuten von der Pflicht befreit, seine Einkommensteuererklärung in digitaler Form abzugeben und damit die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (PP 05/2020, Seite 20).
13.11.2020 · Fachbeitrag ·
Verschwiegenheitspflicht
Grundsätzlich unterliegen Physiotherapeuten der Verschwiegenheitspflicht (PP 08/2020), d. h. Sie dürfen Dritten keine Auskunft über die Behandlung ihrer Patienten geben. Patienten unter rechtlicher Betreuung können eine Ausnahme sein, sodass Sie als Therapeut gegenüber einem gerichtlich bestellten Betreuer auskunftspflichtig sind. Wann das der Fall ist, und wie Sie sich rechtskonform verhalten, erklärt dieser Beitrag.