24.05.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber ab dem Verlangen nach Elternzeit nach § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht gekündigt werden. Wer Elternzeit beanspruchen will, muss das beim Arbeitgeber schriftlich verlangen. So steht es in § 16 Abs. 1 BEEG. Fax oder E-Mail reichen dafür nicht aus. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 10. Mai 2016 entschieden (Az. 9 AZR 145/15).
19.05.2016 · Fachbeitrag ·
Personenbeförderung
Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer medizinischen Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation durch einen Fahrdienst des Betreibers der Einrichtung unterliegt der Genehmigungspflicht ...
17.05.2016 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Betreiber von Online-Bewertungsportalen, die erfahren, dass eine Bewertung auf ihrem Portal einen Rechtsverstoß darstellt, haben diese Bewertung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu überprüfen. Das hat der ...
09.05.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wird gegen einen Arbeitnehmer eine Änderungskündigung ausgesprochen, so muss ihm die Möglichkeit offenstehen, dies gerichtlich überprüfen zu lassen – auch in Betrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern, in denen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht gilt (Landesarbeitsgericht [LAG] Hessen, Urteil vom 10.10.2015 (Az. 16 Sa 278/15).
09.05.2016 · Fachbeitrag ·
Hausrecht
Wenn Patienten aggressiv auftreten, hilft als letztes Mittel oft nur ein Hausverbot. Neben allgemeinen Verhaltensregeln – wie bestimmtes Auftreten, feste Stimme und Zusammenhalt im Team – gibt es aus rechtlicher ...
09.05.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Das kann auch in Ihrer Physiotherapiepraxis passieren: Eine Mitarbeiterin meldet sich häufig zu bestimmten Zeiten krank oder es verschwinden Waren bzw. Geld. Oft wird der Praxisinhaber die Einschaltung von ...
27.04.2016 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Rechtsprechung
Ein Physiotherapeut und sektoraler Heilpraktiker (Fachbereich Physiotherapie), der einen Bachelor-Studiengang „Manuelle Medizin und Osteopathie“ absolviert hat, hat keinen Anspruch auf die Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis (HP-Erlaubnis) Osteopathie. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Aachen am 3. März 2016 entschieden (Az. 5 K 1114/149). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. PP fasst die Hintergründe, das Urteil des VG Aachen und seine Bedeutung für Physiotherapeuten zusammen.