06.12.2019 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Am 07.11.2019 hat der Deutsche Bundestag das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) beschlossen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 45960006 ). Ziel des Gesetzes ist zum einen, über mehr Digitalisierung die Patienten besser versorgen zu können. Zum anderen sollen Krankenkassen und Leistungserbringer über die Telematik-Infrastruktur (TI) enger miteinander vernetzt werden. Für Physiotherapeuten bleibt die Teilnahme an der TI (vorerst) freiwillig.
29.11.2019 · Nachricht ·
Unfallversicherung
I. d. R. sind Unfälle von Arbeitnehmern auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Wenn aber der Arbeitnehmer anstatt des direkten Weges eine achtmal längere ...
28.11.2019 · Nachricht ·
Therapie
Zur Wiederherstellung der Funktion der oberen Extremität und der kognitiven Funktionen ist ein kombiniertes Virtual-Reality-Training (VR-Training) mit realen Gegenständen effizienter als eine konventionelle ...
25.11.2019 · Nachricht ·
Akademisierung
Seit dem Jahr 2009 gibt es in Nordrhein-Westfalen sog. Modellstudiengänge für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Hebammenkunde, seit 2003 für Pflegeberufe. Die meisten Absolventen finden eine patientennahe Tätigkeit, und die meisten Arbeitgeber sind mit ihrer Personalentscheidung zufrieden. Das belegt die „Verbleibstudie der Absolventinnen und Absolventen der Modellstudiengänge in Nordrhein-Westfalen“ (VAMOS). Gefördert wurde die Studie vom Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
22.11.2019 · Nachricht ·
Betriebsprüfung
Arbeitgeber und Steuerberater können die betriebsprüfungsrelevanten Daten elektronisch abgeben (§ 28p Abs. 6a Sozialgesetzbuch IV). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mithilfe einer Prüfsoftware ...
21.11.2019 · Nachricht ·
Arbeitsschutz
Am 14.11.2019 hat der Bundestag das sog. Masernschutzgesetz beschlossen. Dieses tritt am 01.03.2020 in Kraft. U. a. auch Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen müssen dann per Impfpass oder ärztlichem Attest eine ...
20.11.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Am 20.09.2019 hat der Bundesrat das zweite Datenschutz-Anpassungsund Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG) gebilligt. Das Gesetz sieht für kleine und mittlere Unternehmen Erleichterungen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. Dazu gehört u. a. auch die Anhebung der Mindestbeschäftigtenzahl für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) von zehn auf 20 Personen. In den meisten Heilmittelpraxen gilt allerdings weiter die Zehn-Personen-Grenze. Nur im Einzelfall kann die Einschätzung, ob ...