Ab jetzt gemeinsam: PPZ und ZP Zahnarztpraxis professionell
Seit Januar 2021 lesen Sie alles Wichtige zu Praxisführung, Teammanagement, Kommunikation, Recht, Digitalisierung uvm. in der neu gestalteten ZP Zahnarztpraxis professionell (iww.de/zp).
Denn nach 15 Jahren haben wir uns entschieden, alle Informationen zum Praxismanagement in einem Informationsdienst zu bündeln.
Für Sie als PPZ-Leser ändert sich dadurch (fast) nichts. Sie erhalten weiterhin jeden Monat wertvolle Informationen für Ihre Praxis bequem in einem Informationsdienst zusammengefasst ‒ für mehr Erfolg und Zufriedenheit im Beruf.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat darauf hingewiesen, dass Freistellungsaufträge, die für einen unbefristeten Zeitraum erteilt wurden, zum 1. Januar 2016 ungültig werden, wenn ihnen keine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) zugeordnet wird. Es genügt, wenn dem Kreditinstitut die Steuer-IdNr. mitgeteilt wird. Ein neuer Freistellungsauftrag muss also nicht erteilt werden.
Frühkindliche Karies ist in Deutschland nach wie vor ein verbreitetes gesundheitliches Problem. Daher sind zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen bereits vor dem 30. Lebensmonat nötig, sobald die Milchzähne beginnen ...
Man vermutet im jungen permanenten Gebiss eine höhere Erfolgsrate von Pulpotomien als im älteren. Brasilianische Wissenschaftler konnten das widerlegen.
Auch wenn der Patient eine Parodontitis hat, muss die Krankenkasse die Kosten einer professionellen Zahnreinigung (PZR) nicht übernehmen. So entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem Urteil vom 17. Juli 2015 (Az. L 11 KR 211/15, Abruf-Nr. 145539 ).
Frage an die älteren Leser: Erinnern Sie sich noch an Miradapt ® , das Komposit von Johnson & Johnson aus den 1980er-Jahren? Nach 30 Jahren sind etliche Füllungen, die damals im Rahmen einer Studie gelegt wurden, ...
Jede Praxis führt die „kleinen Handgriffe“ am Behandlungstuhl durch, die in der Gebührennummer der GOZ nicht berücksichtigt sind. Gewinnen Sie Sicherheit in der Abrechnung von Chairside-Leistungen und nutzen Sie ...
An die PPZ-Redaktion ist folgende Frage herangetragen worden, die gerade jetzt im Winter viele Zahnarztpraxen betreffen dürfte: „Was ist die Folge, wenn ein Mitarbeiter trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit früher wieder in die Praxis zum Arbeiten kommt? Ist dies aus versicherungstechnischen Gründen problematisch? Besteht eventuell kein Versicherungsschutz in der Berufsgenossenschaft?“