Ab jetzt gemeinsam: PPZ und ZP Zahnarztpraxis professionell
Seit Januar 2021 lesen Sie alles Wichtige zu Praxisführung, Teammanagement, Kommunikation, Recht, Digitalisierung uvm. in der neu gestalteten ZP Zahnarztpraxis professionell (iww.de/zp).
Denn nach 15 Jahren haben wir uns entschieden, alle Informationen zum Praxismanagement in einem Informationsdienst zu bündeln.
Für Sie als PPZ-Leser ändert sich dadurch (fast) nichts. Sie erhalten weiterhin jeden Monat wertvolle Informationen für Ihre Praxis bequem in einem Informationsdienst zusammengefasst ‒ für mehr Erfolg und Zufriedenheit im Beruf.
Bei Patienten mit Lichen planus sollten Sie auch abklären lassen, ob zusätzlich eine HPV-Infektion durch humane Papillomaviren (HPV) vorliegt, empfehlen die Wissenschaftler.
Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser Ausgabe geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Abrechnung der Neuaufstellung aller Zähne bei einer ...
Seit 2006 sind wir verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) einzurichten, zu pflegen und weiterzuentwickeln. Um dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten gerecht zu werden, hat der Gemeinsame ...
Immer wieder ändern sich Vorschriften und gesetzliche Anforderungen, sodass Sie stets aufmerksam bleiben müssen, um ein aktuelles Hygienemanagement zu gewährleisten. PPZ unterstützt Sie dabei, indem wir in dieserRubrik regelmäßig Ihre Fragen zur Praxishygiene beantworten. Heute geben wir Ihnen eine Antwort auf die Frage, welche Arbeitsanweisungen Sie für die manuelle Aufbereitung von Medizinprodukten benötigen.
Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigen die Gehälter der Tarifgruppe I für Zahnmedizinische Fachangestellte in den Kammerbereichen Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und Saarland in allen Berufsjahrgruppen um 100 Euro ...
Das Landgericht (LG) Mannheim hat mit Urteil vom 20. November 2014 entschieden, dass bei der Behandlung von Kindern die Honorarabtretung an eine gewerbliche Abrechnungsstelle unwirksam ist, wenn nur ein sorgeberechtigter Elternteil in die Weitergabe der Patientendaten zu Abrechnungszwecken eingewilligt hat (Az. 10 S 44/14, Abruf-Nr. 143726 ).