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26.09.2012 · Fachbeitrag ·
Der aktuelle Fall aus der Verwaltung
Veronika arbeitet seit 20 Jahren in der Praxis Dres. Schumacher. Bevor sie Mutter wurde und pausierte, arbeitete sie als Vollzeitkraft. Nach einem Jahr kam sie als geringfügig Beschäftigte zurück und arbeitet jetzt schon viele Jahre wieder als Halbtagskraft. Ihr Aufgabengebiet war immer die Rezeption und Verwaltung. In der Zeit ihres Erziehungsurlabs wurden Veronikas Aufgaben im Team verteilt. Vor allem einer der Chefs übernahm einen großen Anteil der Verwaltungsaufgaben. Nun wird der Chef mit der ...
Ab 1. Oktober 2012 steigen die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und dem Saarland linear zunächst um 3,1 Prozent. Ab Januar 2014 tritt eine weitere ...
Nicht immer sind es der ausgebliebene – unter Umständen nicht erzielbare – Therapieerfolg, unerklärliche Diagnose-Irrtümer oder gar eklatante Behandlungsfehler, die zum Verlust der Wertschätzung seitens des ...
Die sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Zahnarztabrechnung durch die KZV ist rechtswidrig, wenn die KZV das nach Bema-Nr. 01k (Kieferorthopädische Untersuchung zur Klärung von Indikation und Zeitpunkt kieferorthopädisch-therapeutischer Maßnahmen) angefallene Honorar kürzt, das innerhalb desselben Quartals neben Bema-Nr. 01 (Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung) abgerechnet worden ist. So hat das Sozialgericht Düsseldorf in einem ...
In seinem Urteil vom 29. Mai 2012 hat das Oberlandesgericht (OLG) Jena im konkreten Fall das Nachbesserungsrecht eines Zahnarztes abgelehnt und die Kriterien hierfür weiter präzisiert (Az: 4 U 549/11, Abruf-Nr.
Wird Ihr Kind während des Tages von Oma und Opa betreut und ersetzen Sie den Großeltern die Fahrtkosten, dürfen Sie die Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten steuermindernd geltend machen (§ 9c ...
Die seit dem Jahresbeginn novellierte GOZ wird bei weitem noch nicht in allen Zahnarztpraxen regelkonform angewandt. Oft werden Abrechnungsmöglichkeiten einfach vergessen, zum Teil sind sie gar nicht bekannt. Da kommt die Unterstützung durch eine neue, vom IWW-Institut entwickelte App exakt zum richtigen Zeitpunkt: Das Abrechnungsquiz „Der GOZ-Trainer“ verschafft den für die Abrechnung Verantwortlichen in den Zahnarztpraxen spielerisch mehr Sicherheit im Umgang mit der GOZ.