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  • Steufa-Praxis 

    Lebensmittelbranche: Arbeitnehmer lebt auf großem Fuß

    Beim FA ging anonym eine Anzeige ein, die sich gegen einen Arbeitnehmer richtete, der angeblich auf sehr großem Fuße lebte:  

    • Sowohl er selbst als auch seine Ehefrau und sein volljähriger Sohn würden Autos der oberen Kategorie fahren.
    • Das ihm gehörende Einfamilienhaus sei aufwändig umgebaut worden und ein Anbau mit einem Swimmingpool errichtet worden.
    • Auch reise die Familie nur noch in exotische, teure Regionen.

     

    Die Veranlagungsbeamtin schaute sich die Steuererklärungen der letzten Jahre kritisch an und kam zu der Auffassung, dass das eher mittelmäßige Einkommen des Steuerpflichtigen nicht ausreichen konnte, um einen solchen Luxus zu finanzieren. Auf der anderen Seite war es durchaus möglich, dass nur ein neidischer Zeitgenosse jemanden unberechtigterweise anschwärzte. Deshalb wollte die Beamtin sich zunächst selbst einen Eindruck von dem Haus verschaffen. 

     

    Das Haus stand in einer eher unscheinbaren Einfamilienhaussiedlung. Aber schon von außen konnte man erkennen, dass in jüngster Zeit etliche Modernisierungsmaßnahmen stattgefunden hatten: Die Fenster waren erneuert, der Eingangsbereich vergrößert und verglast worden, das Dach neu gedeckt und der Vorgarten neu angelegt worden. An der Seite war ein mit einer Glaskuppel überdachter Anbau zu erkennen. Sie teilte ihre Feststellungen einem Fahnder mit, der von seiner Dienstelle den Auftrag bekam, nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens dem Steuerpflichtigen einen Hausbesuch abzustatten und nach der Herkunft des Geldes zu fragen.