· Fachbeitrag · Steufa-Praxis
Gastronomen hinterziehen Steuern in Millionenhöhe
von StAR Christoph Brockmeyer, FA für Fahndung und Strafsachen, Oldenburg
| Ein Zufallsfund brachte ein millionenschweres Schwarzgeldversteck ans Licht: Zwei Gastronomen aus Niedersachsen betrieben als gleichberechtigte Gesellschafter und Geschäftsführer Restaurants in NRW. Sie verschleierten systematisch Einnahmen. Durch geheime Schließfächer, manipulierte Abrechnungen und gezielte Steuerhinterziehung entstand ein hoher Schaden. Die Steuerfahndung konnte das komplexe System aufdecken. Erfahren Sie, wie die Ermittler vorgingen und welche Lehren sich daraus ziehen lassen. |
1. Schwarzgeldversteck zufällig gefunden
Im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme in einem anderen Ermittlungsverfahren wurde festgestellt, dass auf den Namen der Ehefrau F des Beschuldigten B zwei Bankschließfächer angemietet wurden. Es wurde mitgeteilt, dass der B und F diese beiden Schließfächer jedoch nicht selbst nutzen würden, sondern die Anmietung sei als „Freundschaftsdienst“ für eine andere Person erfolgt. Es stellte sich heraus, dass der B als Betriebsleiter eines der Gastronomiebetriebe im Ruhrgebiet für die beiden Gastronomen tätig war. Die weiteren Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, dass es sich bei den beiden Bankschließfächern um das „Schwarzgeldversteck“ eines der beiden Haupttäter handelte. Dieser war im Besitz der Zugangsmedien für die beiden Schließfächer. Eine anonyme Nutzung war möglich, da das örtliche Kreditinstitut über eine moderne, automatisierte Schließfachanlage verfügte, bei der der Kunde sich nicht mehr gegenüber dem Bankmitarbeiter ausweisen muss. Der Kunde hat mit den Zugangsmedien (Karte, PIN und Schlüssel) direkten Zugang und muss nicht durch Bankmitarbeiter unterstützt werden, wobei die Nutzung oft auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten möglich ist.
2. Durchsuchungen
Dieser Zufallsfund und eine vorliegende anonyme Anzeige führten dazu, dass sofort steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die beiden Gastronomen eingeleitet wurden. Nach Abschluss der Durchsuchungsmaßnahme bei dem B wurden auf Grundlage mündlicher richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse direkt folgend Durchsuchungsmaßnahmen bei den Gastronomen durchgeführt. Die Schließfächer wurden versiegelt und ca. eine Woche später im Beisein der Beschuldigten und eines Anwalts geöffnet. In den beiden Schließfächern befand sich eine Bargeldsumme i. H. v. ca. 2,6 Mio. EUR. Da der Verdacht bestand, dass die Gastronomen gemeinschaftlich handeln in großem Ausmaß und über einen längeren Zeitraum Steuern hinterzogen haben, wurden die Steuerstrafverfahren erweitert, und einige Monate später erfolgten weitere Durchsuchungsmaßnahmen, u. a. in den Gastronomiebetrieben im Ruhrgebiet.
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