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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    Bindung des FA an rechtswidrige Zusage

    | Die Bindung des FA an seine Zusage kann entfallen, wenn sie in einer solchen Weise offensichtlich rechtswidrig ist, dass der Steuerpflichtige die Rechtswidrigkeit entweder erkennt oder jedenfalls erkennen kann (BFH 16.7.02, IX R 28/98, DB 02, 1975). (Abruf-Nr. 021199) |