01.09.2001 · Fachbeitrag · Abgabenordnung
BMF-Schreiben zum Datenzugriff
| Ab dem 1.1.02 gelten die Neuregelungen der §§ 146, 147 und 200 AO, wodurch der Betriebsprüfer auf die betriebliche EDV zugreifen kann. Ein BMF-Schreiben erläutert deren Anwendung (BMF 16.7.01, IV D 2 -S 0316 - 0136/0, n.v.). (Abruf-Nr. 010381) |
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