27.05.2008 | Abgabenordnung
Die falsch adressierte Selbstanzeige
Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist in aller Munde. Der Ankauf der DVD mit Kundendaten eines Liechtensteiner Kreditinstituts durch den BND, die vor laufenden Fernsehkameras vollzogene Hausdurchsuchung beim damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG Klaus Zumwinkel und vor allem die Aufforderung des BMF an mutmaßliche Steuerhinterzieher, sich selbst anzuzeigen, haben zu einer großen Medienpräsenz der Selbstanzeige und vor allem zu einer gesteigerten Nachfrage nach qualifizierter Beratung in diesem Bereich geführt.
1. Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige
Die Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige ergeben sich aus § 371 AO (umfassend Wegner, PStR 08, 68). Demnach bedarf es:
- einer Berichtigungserklärung,
- der fristgerechten Nachzahlung und
- des Nichteingreifens der Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 AO.
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