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  • 01.12.2007 | Abgabenordnung

    Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft

    Seit dem JStG 2007 sind verbindliche Auskünfte von Finanzbehörden nach § 89 Abs. 3bis 5 AO kostenpflichtig: Für jede angefangene halbe Stunde 50 EUR, mindestens aber 100 EUR zahlt der Steuerpflichtige für den Rechtsanspruch auf eine entsprechende Auskunft. Nun ist beim FG Baden-Württemberg das erste Verfahren im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht anhängig (1 K 46/07). Nach Ansicht des Klägers ist die Gebührenpflicht angesichts der Komplexität des deutschen Steuerrechts verfassungswidrig. 

     

    Praxishinweis

    Es wird daher empfohlen, gegen Gebührenbescheide Einspruch einzulegen und Verfahrensruhe nach § 363 Abs. 2 S. 1 AO sowie die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Abs. 2 AO zu beantragen.(FG) 

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 286 | ID 116067