01.08.2001 · Fachbeitrag · Akteneinsicht
Akteneinsichtsrecht des Verteidigers
| Nach der Rechtsprechung des BVerfG hat der Verteidiger des inhaftierten Beschuldigten einen Anspruch auf Einsicht in die Teile der Akten, deren Kenntnis er benötigt, um auf eine gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können (BVerfG 11.7.94, StV 94, 465). Die von dieser Entscheidung erwartete allgemeine Stärkung der Stellung des Beschuldigten als Subjekt des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist nicht eingetreten. |
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