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  • 01.07.2007 | Akteneinsicht

    Anwaltskanzlei verwertet Erkenntnisse aus der Akte des Staatsanwalts für Werbezwecke

    von RA Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Berlin
    Das Akteneinsichtsrecht nach §§ 406e, 475 StPO dient nicht dazu, dem Rechtsanwalt des (vermeintlich) Verletzten – etwa durch Veröffentlichung im Internet oder durch Rundschreiben – zu ermöglichen, weitere Verletzte als Mandanten gewinnen zu können (LG Mannheim 24.11.06, 7 O 128/06, Abruf-Nr. 071757).

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin ist eine Anwaltskanzlei. Gegen den Beklagten läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und des Betruges (§ 263 StGB). Der Klägerin wurde auf Grundlage von § 406e StPO für von ihr vertretene Mandanten Akteneinsicht in die Ermittlungsakten gewährt. Anschließend berichtete sie auf ihrer Internetseite über die Ermittlungen und verwertete dabei auch Erkenntnisse aus der Akte des StA. Es wurde darauf hingewiesen, dass bereits eine Vielzahl von Anlegern, die in die verfahrensgegenständlichen Medienfonds investiert hatten, vertreten werden: 

     

    Auszug der Anwalts-Homepage

    Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass durch die FÄ die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beteiligungen an den ...-Fonds aberkannt werden wird. Wir erwarten für beide Fonds Steuerrückforderungen der FÄ i.H. von insgesamt mehr als 150 Mio. EUR. Auch verdichtet sich der Verdacht, dass bei den ...-Fonds ... und ... von Anfang an nicht geplant war, die Anlegergelder tatsächlich in Filmprodukte zu investieren. [...]  

     

    Diese Vorgänge sowie die Tatsache der andauernden Haft des Herrn ... legen die Vermutung nahe, dass auch die ermittelnde StA sowie die bisher mit diesem Fall beschäftigten Gerichte davon ausgehen, dass ein dringender Tatverdacht für Steuerhinterziehung und gewerbsmäßigen Betrug vorliegt. Angesichts der uns vorliegenden Unterlagen teilen wir diese Bewertung. Wir müssen leider davon ausgehen, dass der Teil der Anlegergelder, die angeblich auf „Garantiekonten“ bei deutschen Großbanken liegen, nicht als sicher angesehen werden können. 

     

    [...] Grundsätzlich empfehlen wir, gegen die schuldübernehmenden Banken, die Fondsverantwortlichen und die ... vorzugehen. [...] Wir haben die ersten Klagen erstellt und werden kurzfristig für eine Vielzahl von Mandanten Klage einreichen. Wenn Sie ebenfalls hieran interessiert sind, möchten wir Sie bitten möglichst kurzfristig folgende Unterlagen an uns zu senden: [...] 

     

    Der Beklagte erwirkte hiergegen eine einstweilige Verfügung. Er rügt, dass die Klägerin ihr Insider-Wissen aus der Ermittlungsakte zu Unrecht zu Werbezwecken verwendet.  

     

    Entscheidungsgründe