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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Arrest / Strafverfahren

    Mitnahme eines Notebooks durch den Verteidiger in die U-Haft zum Mandanten

    | Steuerstrafverfahren, die mit der Anordnung der U-Haft gegen den Mandanten verbunden sind, sind regelmäßig komplex und mit umfangreichem Aktenmaterial verbunden. Die Mitnahme und Benutzung eines Notebooks - auf dem sich eingescannte Ermittlungsakten befinden - durch den Verteidiger im Rahmen eines Mandantengespräches kann nicht verwehrt werden (BGH 15.12.03, 2 BGs 315/02, Abruf-Nr. 040110). |