01.02.2001 · Fachbeitrag · Auskunftsersuchen
Auskunftsersuchen gegenüber Dritten
| Die Inanspruchnahme eines Dritten zur Auskunftserteilung bedarf einer Interessenabwägung zwischen den besonderen Belastungen, denen ein Auskunftsverpflichteter ausgesetzt ist und dem Interesse der Allgemeinheit an der möglichst gleichmäßigen Festsetzung und Verwirklichung der Steueransprüche (BFH 22.2.00, VII R 73/98, BFH/NV 00, 1008). (Abruf-Nr. 000733). |
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