01.06.2002 · Fachbeitrag · Auskunftsersuchen
Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von Spekulationsgewinnen
| Ein hinreichender Anlass für Vorfeldermittlungen der Steufa nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle bei einem Kreditinstitut liegt vor, wenn die Steufa besondere Kenntnis davon erhalten hat , dass gerade Kunden dieses Kreditinstitutes in erheblicher Zahl in einem bestimmten Marktsegment innerhalb der Spekulationsfrist Aktiengeschäfte getätigt und Spekulationsgewinne realisiert haben. |
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