01.02.2001 · Fachbeitrag · Bankenfälle
Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften
| Ein Anfangsverdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Mitarbeiter ist begründet, wenn nur ein Bruchteil der Zinscoupons bei dem emittierenden Institut eingelöst wird, weil die Kunden überwiegend auf ein ausländisches Kreditinstitut ausweichen (LG Waldshut-Tiengen, Beschluss 8.3.00, 2 Qs 18/00, wistra 00, 354, rkr.). (Abruf-Nr. 010051) |
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