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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Bankenfälle

    Keine Beihilfe des Bankmitarbeiters

    | Es liegt kein Fall der Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor, wenn der Bankmitarbeiter zwar den Finanzmitteltransfer nach Luxemburg über ein bankinternes Konto abwickelt, weil der Kunde kein Girokonto unterhält, er jedoch bei den Überweisungen auf und vom bankinternen Konto Angaben über den Kunden macht, durch die der Vorgang (Papierspur) dem Kunden zugeordnet werden kann (AG Münster 26.10.00, 14 AK 614/00, n.v., rkr.). (Abruf-Nr. 010053) |