· Fachbeitrag · Aus der Praxis
Rabattkarte bei Luxusmarken
von RA StB Julian Ott, FA StR, FBIStR, Klier & Ott GmbH, Berlin
| Und ewig lockt der Luxus: Exzessives Shoppen mittels einer Rabattkarte und dem Weiterverkauf der Ware kann u. U. zu einer Geldwäscheverdachtsanzeige und zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen führen. |
1. Der Fall aus der Praxis
Ausgangspunkt für den Fall war eine Geldwäscheverdachtsanzeige des Kreditinstituts, bei dem die Steuerpflichtige ihr Privatkonto unterhielt.
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Die in Deutschland wohnhafte, unbeschränkt steuerpflichtige chinesische Staatsangehörige C zahlte in mehreren vierstelligen Tranchen Barbeträge i. H. v. insgesamt 25.000 EUR auf ihrem Girokonto ein. Dies führte zur Geldwäscheverdachtsanzeige und zur Kündigung des privaten Girokontos. Der Sachverhalt wurde an die Steuerfahndung abgegeben. Diese informierte die C über die Ermittlungen. Die Bareinzahlungen waren nicht mit den in der Einkommensteuererklärung deklarierten Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit zu vereinen. Nach Auswertung der auf das Konto bezogenen Kreditkarte ergab sich, dass die C über rund sechs Monate hinweg in fast sechsstelligem Umfang Einkäufe bei verschiedenen Händlern eines weltweit bekannten Luxuslabels für Mode und Accessoires getätigt hatte. Daraufhin leitete die Steuerfahndung die Prüfung der Besteuerungsgrundlagen ein. |
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