01.03.2001 · Fachbeitrag · Bankenfälle
Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung bei einer Bank
| § 30a Abs. 3 AO ist im Hinblick auf seine insgesamt unklare Formulierung verfassungskonform auszulegen (Anschluss an die Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH): Kontrollmitteilungen über Angelegenheiten von unbeteiligten Bankkunden anlässlich einer Außenprüfung bei einem Kreditinstitut sind nur dann verboten, wenn ihnen anlasslose Kontrollen bzw. Ermittlungen „ins Blaue hinein“ zu Grunde liegen. Sie dürfen hingegen gefertigt werden, wenn für die Erteilung ein hinreichender Anlass oder gar ein Verdacht auf Steuerverkürzung besteht (FG Baden-Württemberg 21.7.00, 3 K 59/98, EFG 00, 1218, Rev. BFH VII R 71/00). (Abruf-Nr. 010260) |
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