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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Bankenfälle

    Tatverdacht bei Tafelgeschäften

    | Bei der kontoführenden Bank in bar abgewickelte Tafelgeschäfte können den Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung begründen (BVerfG, Beschluss 1.3.02, 2 BvR 972/00, n.v.). (Abruf-Nr. 020429) |

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