01.08.2001 · Fachbeitrag · Bankenfälle
Zulässige Rasterfahndung nach Spekulationsgewinnen?
| Das FG Niedersachsen (Beschluss 22.6.01, 6 V 672/00, n.v., Abruf-Nr. 010876) hat in einem Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass ein Auskunftsersuchen, das darauf gerichtet ist, alle Wertpapierverkäufe eines bestimmten Zeitraums zu ermitteln, die auf Neuemissionen am Neuen Markt beruhten, grundsätzlich zulässig ist. Die Ermittlungen stellen insbesondere keine unzulässige Ausforschungsmaßnahme (Rasterfahndung, Ermittlung „ins Blaue hinein“) dar, wenn die Finanzbehörde aus allgemein zugänglichen Quellen (Zeitungsberichten, Börsenmitteilungen, Bankinformationen) Anhaltspunkte dafür erlangt, dass eine Vielzahl von Wertpapierverkäufen nach erheblichen Kurssteigerungen zu einer beträchtlichen Anzahl von steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen führt. |
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