01.05.2001 · Fachbeitrag · Beitragsvorenthaltung
Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen
| Nicht selten führen Unternehmen, die in eine Liquiditätszwangslage geraten sind, Lohnsteuer und vor allem Sozialversicherungsbeiträge nicht ab, obwohl sie die Löhne noch auszahlen. Dies ist nach § 266a StGB strafbar. Wie aber ist es, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden und auch die Löhne und Gehälter nicht mehr ausgezahlt werden konnten? |
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