01.08.2004 · Fachbeitrag · Beschlagnahme/Durchsuchung
Tragweite einer Durchsuchungsanordnung
| Auf Grund eines am 17.3.00 vom AG erlassenen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses gegen eine Sparkasse hatte die Steufa am 20.7.00 erstmals Unterlagen herausverlangt und erhalten. Am 1.7.03 verlangte sie die Herausgabe weiterer Unterlagen. Die Sparkasse hat Beschwerde einlegt (LG Köln 23.1.04, 109 Qs 452/03, Abruf-Nr. 041869). |
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