01.09.2002 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Ablehnung eines Prüfers wegen Befangenheit
| Es ist ernstlich zweifelhaft, ob nicht dem Steuerpflichtigen ein Recht auf gerichtliche Überprüfung der Festlegung des Außenprüfers zusteht, wenn auf Grund des bisherigen Verhaltens des Prüfers - über die bloße Besorgnis der Befangenheit hinaus - zu befürchten ist, dass der Prüfer Rechte des Steuerpflichtigen verletzen wird, ohne dass diese Rechtsverletzung durch spätere Rechtsbehelfe rückgängig gemacht werden könnte (BFH, Beschluss 29.4.02, IV B 2/02). |
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