01.08.2005 | Betriebsprüfung
Baubranche: Serviceunternehmen auf der Spur
Dem Staat gehen jährlich rd. 60 Mrd. EUR auf Grund organisierter Steuerhinterziehung in der Baubranche verloren. Früher wurden meist ausländische Arbeitnehmer als Subunternehmer eingesetzt. In Unkenntnis der deutschen Sprache und des Steuerrechts ließen sie sich überreden, ohne Anmeldung einer Firma und damit auch ohne Abführung der entsprechenden Steuern (LSt und USt) Rechnungen für die von ihnen erbrachten Bauleistungen auszustellen. Da die Rechnungserstellung aber überwiegend handschriftlich erfolgte, konnten die Behörden den Betrug zügig aufdecken.
1. Gründung von Serviceunternehmen
Auf Grund der zunehmenden Fahndungserfolge, sahen sich die Subunternehmer veranlasst, ihren Tätigkeitsbereich zu verändern. Heute organisieren sie für schwarz tätig werdende Arbeiterkolonnen die Rahmenbedingungen, die nötig sind, um nicht bei den für die Verfolgung von Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrug zuständigen Behörden aufzufallen. Diese so genannten Serviceunternehmen dienen also vorwiegend dem Zweck, die Schwarzarbeiter vor Entdeckung der Strafverfolgungsbehörden zu schützen und den Auftraggebern (Baufirmen) den Anschein der Gutgläubigkeit im Hinblick auf die Schwarzarbeitskolonnen zu geben.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Bauunternehmen Rechnungen zu verschaffen, die ihnen den Betriebsausgaben- und den Vorsteuerabzug sichern. Dabei bestimmen die Bauunternehmer den Umfang der Rechnungen selbst. Diese sind heute dank Computer und Scanner so perfekt, dass sie von ihrem Erscheinungsbild völlig unauffällig sind. Es sind auch alle erforderlichen Angaben wie Geschäftsführer, Nummer der Handelsregistereintragung, Steuernummer u.ä. auf der Rechnung vorhanden. Im Rahmen einer Betriebsprüfung werden aber nur über solche Rechnungen, die Ungereimtheiten aufweisen, Kontrollmitteilungen geschrieben.
Damit der Betriebsausgabenabzug plausibel erscheint, wird der Rechnungsbetrag von den Bauunternehmen tatsächlich auf die Konten des Serviceunternehmens eingezahlt. Auf diese Weise ist für das Serviceunternehmen sichergestellt, dass es seine Provision von bis zu 15 Prozent erhält. Die Hintermänner heben den Rest dann in bar ab und stellen dem Rechnungsempfänger diesen wieder zur Bezahlung der Schwarzarbeiter zur Verfügung. Sobald die Finanzverwaltung auf das Serviceunternehmen aufmerksam wird, wird die Kontoverbindung gekappt. Die Serviceunternehmen selbst kommen ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nach.
2. Finanzverwaltung geht in die Offensive
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