01.04.2002 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Die Steuerberatung und der Datenzugriff der Prüfer
| Seit dem 1.1.02 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, im Rahmen einer Außenprüfung auf die Daten der Unternehmens-EDV zuzugreifen. Zentrale Norm ist § 147 Abs. 6 AO. Insbesondere die Datenträgerüberlassung wird der Finanzverwaltung die Möglichkeit geben, Unternehmensdaten nach vorher bestimmten Parametern maschinell auszuwerten. Es ist daher zu erwarten, dass künftig vielmehr Unregelmäßigkeiten bei diesen maschinellen Plausibilitätskontrollen aufkommen werden. Gleichzeitig wird der Prüfer aber auch immer selbstständiger, denn es lässt sich erst nachträglich anhand der Prüfungsergebnisse feststellen, mit welchen Programmen in welchen Dateien der Prüfer „herumgesurft“ sein muss. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig