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  • 22.07.2011 | Betriebsprüfung

    Die zeitnahe Betriebsprüfung ab 1.1.12

    Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der BpO (8.7.11, BR-Drucks. 330/11) sieht für Anordnungen nach 2011 erstmals bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Betriebsprüfung vor. Die Prüfung umfasst zumindest den letzten VZ, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. Sie kann aber auch mehr als ein Jahr umfassen.  

     

    Praxishinweis

    Unternehmen können zwar einen Antrag auf Durchführung einer zeitnahen Prüfung stellen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht, weil das FA die Auswahl nach pflichtgemäßem Ermessen vornehmen muss.  

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 190 | ID 147214