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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Steuerliches Verwertungsverbot bei unterlassener Belehrung

    | Liegen konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr einer strafrechtlich relevanten Selbstbelastung vor, ist der Steuerpflichtige nach § 393 Abs. 1 S. 4 AO zu belehren. Die Einleitung eines Verfahrens ist hierfür nicht erforderlich. Die Verletzung der Belehrungsverpflichtung hat ein steuerliches Verwertungsverbot zur Folge (FG Schleswig-Holstein 12.12.00, V 995/98, Rev. BFH XI R 10/01, EFG 2001, 252). (Abruf-Nr. 010532) |