25.08.2008 | Bundesgerichtshof
Steuerstrafsenat zieht nach Karlsruhe
Das Präsidium des BGH hat am 21.4.08 eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans beschlossen: Wegen Überlastung des 5. Strafsenats werden die nach dem 31.5.08 eingehenden Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen dem 1. Strafsenat in Karlsruhe – und nicht wie bisher dem 5. Strafsenat in Leipzig – zugewiesen. Das gilt nicht, wenn dieselbe Handlung eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz darstellt.
Das Präsidium des BGH hat am 21.4.08 eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans beschlossen: Wegen Überlastung des 5. Strafsenats werden die nach dem 31.5.08 eingehenden Revisionen in Steuer- und Zollstrafsachen dem 1. Strafsenat in Karlsruhe – und nicht wie bisher dem 5. Strafsenat in Leipzig – zugewiesen. Das gilt nicht, wenn dieselbe Handlung eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz darstellt.
Quelle:
Ausgabe 09 / 2008 | Seite 212 | ID 121077
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