07.01.2008 | Bundesrechnungshof
Schwachstellen bei der Steuerdurchsetzung
Am 22.11.07 hat der Bundesrechnungshof seinen Jahresbericht vorgelegt (www.bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen). Unter Ziffer 46 bis 57 (Allgemeine Finanzverwaltung) werden folgende Punkte beanstandet:
- Zahlreiche Landwirte überlassen es dem FA, ihre Einkünfte zu schätzen. Sie werden regelmäßig zu niedrig geschätzt.
- Den Steuerfahndungsstellen fehlt das notwendige Personal und die technische Ausrüstung, um ihren Aufgaben nachzukommen.
- Freistellungsaufträge sollen abgeschafft werden, da zu aufwendig.
- Das BMF muss die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wirksamer beaufsichtigen. Private Unternehmen sind dadurch benachteiligt.
- Regelmäßig kombinieren Unternehmen Waren, die für sich betrachtet, unterschiedlichen USt-Sätzen unterliegen. Der BRH will daher Kombinationsartikel mit einem einheitlichen Steuersatz belegen und fordert die Betriebsprüfer auf, bis dahin im Rahmen der USt-Sonderprüfung hier einen Schwerpunkt zu setzen.
- Kunstgegenstände werden immer noch – gemeinschaftsrechtswidrig – mit dem ermäßigten USt-Satz besteuert.
- Unternehmensneugründungen müssen systematisch auf umsatzsteuerliche Betrugsgestaltungen geprüft werden.
- Professionelle „Firmenbestatter“ werden oft nicht oder zu spät erkannt (Weyand, PStR 06, 176).
- Verspätungszuschläge werden regelmäßig nicht oder zu niedrig festgesetzt. (FG)
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 8 | ID 116725