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  • 07.01.2008 | Bundesrechnungshof

    Schwachstellen bei der Steuerdurchsetzung

    Am 22.11.07 hat der Bundesrechnungshof seinen Jahresbericht vorgelegt (www.bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen). Unter Ziffer 46 bis 57 (Allgemeine Finanzverwaltung) werden folgende Punkte beanstandet: 

    • Zahlreiche Landwirte überlassen es dem FA, ihre Einkünfte zu schätzen. Sie werden regelmäßig zu niedrig geschätzt.
    • Den Steuerfahndungsstellen fehlt das notwendige Personal und die technische Ausrüstung, um ihren Aufgaben nachzukommen.
    • Freistellungsaufträge sollen abgeschafft werden, da zu aufwendig.
    • Das BMF muss die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wirksamer beaufsichtigen. Private Unternehmen sind dadurch benachteiligt.
    • Regelmäßig kombinieren Unternehmen Waren, die für sich betrachtet, unterschiedlichen USt-Sätzen unterliegen. Der BRH will daher Kombinationsartikel mit einem einheitlichen Steuersatz belegen und fordert die Betriebsprüfer auf, bis dahin im Rahmen der USt-Sonderprüfung hier einen Schwerpunkt zu setzen.
    • Kunstgegenstände werden immer noch – gemeinschaftsrechtswidrig – mit dem ermäßigten USt-Satz besteuert.
    • Unternehmensneugründungen müssen systematisch auf umsatzsteuerliche Betrugsgestaltungen geprüft werden.
    • Professionelle „Firmenbestatter“ werden oft nicht oder zu spät erkannt (Weyand, PStR 06, 176).
    • Verspätungszuschläge werden regelmäßig nicht oder zu niedrig festgesetzt. (FG)
    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 8 | ID 116725